TÜV Zulassung Wohnmobil für Campingbusse

Den Camper als Wohnmobil zulassen – so geht das mit dem TÜV

 

 

In diesem Artikel erfährst du:

  • Welche Vorteile dir eine Zulassung als Wohnmobil bringt
  • Welche Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein müssen
  • Welche kostengünstigen Lösungen es gibt
  • Was du sonst noch wissen solltest
  • Wann die Zulassung zum Wohnmobil keinen Sinn macht
  • Welcher Campingkocher der richtige ist
  • Wie du teure Fehler vermeiden kannst

 

 

 

 

Was bringt es mir meinen Camper als Wohnmobil zuzulassen?

Die TÜV Zulassung hat hauptsächlich finanzielle Vorteile. Zudem hast du die Sicherheit, dass Veränderungen am Fahrzeug auch technisch einwandfrei sind.

Eine Zulassung als Wohnmobil macht vor allem dann Sinn, wenn du ohnehin über eine ähnliche Ausstattung nachdenkst oder sie schon hast.

Mit einer Zulassung als “Sonstiges Kfz-Wohnmobil” lassen sich Kfz-Steuern sparen und man bekommt oft günstigere Versicherungstarife. Als Grundlage für TÜV-Prüfer und Camper-Besitzer wurde nun ein VdTÜV-Merkblatt veröffentlicht, das die Voraussetzungen dazu enthält.

Wir zeigen dir, was zu beachten damit du ohne Probleme die TÜV Zulassung erhältst.

 

Wann macht eine Zulassung keinen Sinn?

 

Eine Zulassung als Wohnmobil macht nur Sinn, wenn du eine entsprechende Ausstattung haben möchtest. Stört es dich zum Beispiel eine Küche im Fahrzeug zu haben, dann raten wir dir davon ab. Auch wenn du nur einige Male im Jahr dein Küchenmodul einbaust und sonst das Fahrzeug anderweitig nutzt ist von einer Wohnmobilzulassung abzuraten. Es ist nämlich so, dass die Umbauten nicht entfernt werden dürfen, da sonst die Zulassung erlischt.

Welche Nachteile sind möglich?

-höhere Gebühren bei Fähren oder Mout. Hier können wir keine klare Antwort geben. Grundsätzlich sind hier Nachteile Möglich. In Europa ist es jedoch meist so: bei Fähren, sowie Maut geht es rein nach abmaßen des Fahrzeuges (Höhe/Länge).

 

Was ist zu tun?

Gute Frage! Grundsätzlich solltest du diese Frage dem Sachverständigen vom TÜV oder der Zulassungsstelle stellen. Denn sie können dir eine verbindliche Aussage darüber geben, auf was genau in deinem Regierungsbezirk Wert gelegt wird. Bisher gab es starke regionale Unterschiede bei den Anforderungen.

In wie fern das VdTÜV-Merkblatt, das im Jahr 2022 eingeführt wurde um die regionalen Unterschiede zu minimieren, schon Anwendung findet ist unklar. Daher empfehlen wir dir unbedingt vorab mit deiner TÜV Stelle Kontakt aufzunehmen.

Du möchtest dich dennoch aber schon vorab im Internet informieren? Kein Problem. Wir möchten in diesem Artikel unsere Erfahrungen teilen um dir den Umbau zu erleichtern.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen unbedingt erfüllt sein?

Zahlreiche TÜV-Regelungen

Der TÜV-Verband (VdTÜV) sagt: „Eine zentrale Rolle spielt die Sicherheit, da die Fahrzeuge mit vielen beweglichen Teilen, Kochmöglichkeiten und Elektronik ausgestattet sind.“ Es sind deshalb zahlreiche Regeln zu beachten. Der VdTÜV hat nun ein aktuelles VdTÜV-Merkblatt 740 veröffentlicht, in dem die wichtigsten technischen Voraussetzungen enthalten sind.

 

Fest installierte Kochmöglichkeit, Tisch, Stauraum, Schlaf und Sitzgelegenheit

Meist geht es dem TÜV um eine fest verbaute Kochmöglichkeit, wobei es hier auf Details ankommt. Hier solltest du Fehler vermeiden. Da der Tisch nicht verbaut sein muss sollte das kein Problem sein. Hier hat VW auch praktische Lösungen parat. Stauraum, Schlaf und Sitzgelegenheit sollte eigentlich auch kein Problem sein, wobei ein Dachzelt nicht als Schlafbereich akzeptiert wird.

 

Mindestanforderungen

Für eine Fahrzeugbeschreibung als So. Kfz Wohnmobil oder M(1-3)SA gelten die Definition und die Mindestausrüstungs-Anforderungen nach Anh. II Teil A der RL 2007/46/EG. Diese sind:

 

  • 1. vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegt (Fahrzeug der Klasse M)
  • 2. Tisch und Sitzgelegenheit
  • 3. Schlafgelegenheit
  • 4. Kochmöglichkeit
  • 5.Stauraum

Vorsicht Falle:

Achtung bei Fahrzeugen mit sogenannter Wechselnutzung. 

Die meisten VW T5, T6, T6.1 etc. sind ja extra so konzipiert dass man sie flexibel nutzen kann. Unsere Küchenmodule kannst du nach belieben ein und ausbauen. Daher solltest du dir bewusst sein, dass du auf diese Flexibilität verzichten möchtest.

Was bedeutet Wechselnutzung?

Sie behalten ihre ursprüngliche Fahrzeugkategorie bei. Wechselnutzung bedeutet, dass nur temporär genutzte Einbauten verwendet werden, die man werkzeuglos aus dem Basisfahrzeug entfernen kann. Diese machen laut VdTÜV aus einem normalen Fahrzeug noch kein Wohnmobil.

Hier kommt es auf Details an. Ist das Küchenmodul mit Muttern fest fixiert gilt es als fest verbaut. Benutzt man Flügelmuttern, so kann man es werkzeuglos entfernen. Frag im Zweifel bei deinem TÜV nach.

Unbedingt Mindestausstattung lt. EG-Richtlinie beachten.

 

clear glass jar with water

 

Was ist mit Wasser?

Auch wenn es nicht zwingend verlangt wird. Es kommt vor, dass Prüfstellen auf Frischwasser- und Abwasser-(Grauwasser-)Tanks bestehen. Das lässt sich auch mit einfachen Kanistern realisieren. Da das Entsorgen von Grauwasser in der Natur verboten ist, vereinfacht eine Wasserinstallation das Campingerlebnis ohnehin. Hier lohnt es sich auf jeden Fall darüber mit dem TÜV Prüfer zu sprechen. Bei uns findest du verschiedene Lösungen mit oder Wasser. 

Tipp: Auch wenn es nicht zwingend vom TÜV verlangt wird lohnt es sich das Center oder Heckmodul mit Wasser auszustatten. Der Aufpreis ist minimal und hier und da ist man froh wenn man sich mal die Hände waschen kann etc. 

 

 

Allgemein gilt:

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Campervans sind in Deutschland häufig Um- oder Aufbauten von Basisfahrzeugen wie beispielsweise VW Transporter, VW Multivan oder VW California Beach. Durch den Umbau des Fahrzeugs zum Wohnmobil erlischt dessen Allgemeine Betriebserlaubnis. Nur wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger (TÜV) oder Prüfingenieur das Fahrzeug begutachtet hat und ein entsprechendes Gutachten fertigt, kann die Kfz-Zulassungsstelle auf dieser Basis eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Mit Zulassung als „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“ können Fahrzeughalter Kfz-Steuern sparen und einen günstigeren Versicherungstarif erhalten.

Camper fallen gemäß der EG-Richtlinie 2007/46 unter die Kategorie „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung“, in Deutschland gelten sie als „Sonstiges Kraftfahrzeug“. Ihre Mindestausstattung umfasst gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, Kochmöglichkeit sowie Einrichtungen zur Unterbringung des Gepäcks und anderer loser Gegenstände während der Fahrt.

Besonders ist zu beachten, dass mit Ausnahme des Tisches alle anderen geforderten Teile fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen. Klappbare, absenkbare, drehbare oder verschiebbare mit dem Fahrzeug verbundene Teile gelten als fest montiert. Als nicht fest montiert gelten Ausrüstungen, deren Befestigung so konzipiert ist, dass die leichte Entfernbarkeit ein besonderes Merkmal darstellt.

Das Fahrzeug ist dann so zu benutzen, wie es zur Abnahme vorgestellt wurde.

Vorsicht:

Mit dem Entfernen der Bauteile die für ein Wohnmobil zwingend vorgeschrieben sind, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Hast du also einmal die Zulassung erhalten, dann entferne auf keinen Fall eines der Bauteile. Du riskierst den Versicherungsschutz und eine Ordnungswidrigkeit.

Sicherheit der verwendeten Bauteile wird geprüft

Bei Verkehrsunfällen darf von den verwendeten Bauteilen des Campers für die Insassen keine Gefahr ausgehen. Es ist auf die Abrundung oder Gummierung scharfkantiger Ecken zu achten. Eine möglichst formschlüssige Verriegelung von Türen und Schränken verhindert, dass sie während der Fahrt oder bei einem Unfall aufgehen und Sachen herausfallen. Die Module dürfen nur aus schwer entflammbaren Werkstoffen bestehen.

Kocher im Camper:

Zahlreiche Details zu beachten

Ein vollwertiger Camper bietet eine Kochgelegenheit. Zum Inventar eines Wohnmobils gehört ein fest verbauter Kocher, der klappbar oder ausziehbar sein kann. Er muss für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet sein, außer wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden kann. Der Kocher darf nicht ausschließlich durch die Elektroleitung oder den Gasschlauch mit dem Fahrzeug verbunden sein. Durch einen Hitzeschutz der umliegenden Fahrzeugteile muss feuersicheres Kochen garantiert sein. Gaskartuschenkocher benötigen zudem eine Zündsicherung und ihre Kartusche muss in montiertem Zustand ausbaubar sein.

 

Notwendiger Warnhinweis-Aufkleber für offene Kochstellen

Du kochst mit einem Gaskocher im Camper? Egal, ob mit Gaskartusche oder Gasflasche! Du kochst mit einem Spirituskocher im Fahrzeug? Dann trifft es Dich genauso wie die Gaskocher. Ab sofort muss an diesen offenen Kochstellen ein Warnhinweis-Aufkleber angebracht werden.

 

Welcher Kocher ist der Richtige?

Das Finden eines geeigneten Kochers für die Wohnmobil Ummeldung, ist wohl eines der größten Hindernisse für die erfolgreiche Wohnmobil-Zulassung.

Hier gibt es einiges zu beachten. Folgende Kocher sind möglich:

Spirituskocher

Gasbetriebene Kocher mit Gasanlage

Gaskartuschenkocher

Elektrische Kochplatten wie ein Induktionsfeld

Dieselkocher

Alle Kocher müssen in Deinem Fahrzeug fest verbaut sein!

Ziehst Du Deine Kochstelle auf einen Heckauszug (Heckbereich) oder Seitenauszug (Seitentüre) nach draußen, musst Du diesen Auszug arretieren können, damit der Auszug sich nicht von allein bei brennendem Kocher wieder schließt. Rechne damit, dass der Sachverständige genau prüfen wird, ob der Auszug arretierbar ist.

Spirituskocher

Diese müssen für Innenräume geeignet sein. Der Spirituskocher ist die beste Alternative zu Gas. Leider haben wir keinen vernünftigen Spirituskocher gefunden der unseren Anforderungen entspricht.

Gasbetriebene Kocher mit Gasanlage

Die Koch- und Backgeräte müssen für Innenräume geeignet sein. Die komplette Gasanlage muss fest verbaut sein und nach G 607 geprüft werden. Somit wird ein ordnungsgemäßer Einbau sichergestellt. Informationen für den sachgerechten Einbau bekommst Du in der DIN EN 1949.

Laut TÜV Merkblatt MB FZMO 0740 vom 19.01.2022, müssen Flüssiggasanlagen, die nicht während der Fahrt betrieben werden dürfen, entsprechend gekennzeichnet werden.

Da der Aufwand recht hoch ist lohnt es sich nur wenn man sehr viel und oft im Camper kochen möchte.

Gasbetriebene Kocher mit Gasanlage sind also nur was für Profis.

Gaskartuschenkocher

Es gibt Gaskartuschenkocher, die für Innenräume geeignet sind. Diese können ohne weiteres verwendet werden. Zu beachten gibt es trotzdem ein paar Dinge.

Auch dürfen Gaskartuschenkocher ohne Innenraumzulassung verwendet werden. Dazu benötigst du eine Vorrichtung die eine Benutzung im „ausgeogenen oder ausgeklappten Zustand außerhalb des Fahrzeuges und bei geöffneter Fahrzeugtür/Heckklappe“ erlaubt.

Du kannst also so einen Kocher mit Gaskartuschen einbauen, wenn Du am Ende damit nur kochen kannst, wenn Tür oder Heckklappe geöffnet sind.

WICHTIGER HINWEIS: Für die Kocher mit Gaskartusche gilt zudem, egal ob diese für Innenräume geeignet sind oder nicht, dass Gaskartusche und Kocher während der Fahrt getrennt gelagert sind. Du musst also die Gaskartusche für die Fahrt immer ausbauen.

Vorsicht: Der TÜV sagt, dass es im Fahrzeuginnenraum, besonders im Hochsommer, mal schnell Temperaturen von 50 °C oder mehr geben kann. Was hat das mit der Zulassung zu tun? Ganz einfach, laut den Herstellern von Gaskartuschen sind diese nur für eine Benutzung bis 50 °C geeignet.

Das könnte also zu einem Problem werden, wenn Du mit einem Gaskartuschenkocher zum TÜV fährst für eine Wohnmobil Ummeldung. Rechne damit, dass du darauf angesprochen wirst. Normalerweise ist es aber so, dass an der Sonne das Fahrzeug, insbesondere in der Nähe der Fenster und des Daches, sehr heiß werden kann. Daher ist es wichtig, dass du einen guten Platz findest um die Gaskartuschen zu verstauen. In einer Schublade deines Küchenmoduls oder im Stauraum unter dem Sitz sollte es kühl bleiben.

Wenn du das alles beachtest ist nach unserer Meinung der Gaskartuschenkocher die beste Lösung. Gaskartuschen sind überall erhältlich, kostengünstig und praktisch.

Die besten Erfahrungen haben wir mit dem Bright Spark 100 gemacht. Hier hat die TÜV Zulassung auf anhieb geklappt. Die Gaskartusche kann man entfernen und er ist für innen und außen geeignet. 

Dieselkocher

Sie sind eine Alternative zu Elektro-, Gas- und Spirituskochern. Sie besitzen keine offene Flamme und erzeugen somit keine Geruchsbelästigung und kein zusätzliches Kohlendioxid im Innenraum vom Camper. Du musst beim Einbau jedoch genau die Vorschriften vom Hersteller beachten für die Ansaugluft-, Abgasführung und Kraftstoffversorgung.

Elektrische Kochplatten

Bei einer Elektro-Kochplatte ist es wichtig, dass diese eine CE-Kennzeichnung besitzt und dass die Elektro-Installation nach VDE Anforderung eingebaut wurde. In der DIN VDE 0100-721 findest Du dafür die Vorgaben.

Elektroinstallation im Fahrzeug

Wir empfehlen dir dringend alle Arten von Elektroinstallationen zu unterlassen. Dafür gibt es Profis und es lohnt sich dafür ein paar Euro in die Hand zu nehmen.

Angaben zu Elektroinstallationen sind ebenfalls im VdTÜV-Merkblatt 740 „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ enthalten.

 

Fazit

Wenn du deinen Camper mit Kochgelegenheit ausgestattet hast, dann lohnt sich die Zulassung als Wohnmobil. Wie du hier erfahren hast ist es nicht so kompliziert wie man zunächst vermuten würde. Wenn du die kleinen Details beachtest sollte es kein Problem sein. Kontaktiere am besten vorher deinen TÜV oder Dekra Prüfer, denn erstens achtet jeder auf andere Details und zweitens schützt es dich vor bösen Überraschungen.

Wenn du sowieso ein Küchenmodul haben möchtest, dann überlege dir vorher ob es nicht Sinn macht gleich einen Kocher zu verbauen. Abraten möchten wir dir von der Zulassung, wenn du eigentlich keine Küche im Van haben willst. Dafür lohnt sich der Aufwand nicht und du erinnerst dich? Wenn du danach etwas entfernst erlischt die Zulassung.

So geht es: 

  • Baue ein Center-Modul oder Heckmodul mit Küche in dein Fahrzeug
  • Statte die Küche mit einem fest verbauten Kocher aus
  • Besorge einen Klapptisch
  • Sorge dafür dass eine Sitzgelegenheit vorhanden ist
  • Sorge für Stauraum für Gepäck
  • – das sind die Mindestanforderungen – sprich mit deinem TÜV ob er damit zufrieden ist. 
  • Überlege dir auch was du generell in deinem Camper haben willst

Welche Dokumente brauche ich beim TÜV?

 

DOKUMENTE FÜR DIE WOHNMOBILZULASSUNG

Die Wohnmobilzulassung für das ausgebaute Fahrzeug erhält man bei der Kfz-Zulassungsstelle. Die erforderlichen Daten und Dokumente stellen sich zusammen aus:

  • Gutachten nach § 19.2 (i.V.m. §21) StVZO

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Alte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)

  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer oder Doppelkarte)

  • Kennzeichen

  • Bankverbindung

 

Weitere Infos

Am 19.01.2022 wurde das TÜV Merkblatt: Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil (MB FZMO 0740:2022-01-19) komplett überarbeitet und neu veröffentlicht. Dies entstand in Zusammenarbeit mit dem TÜV und der DEKRA.

Hier gelangst Du zum TÜV Merkblatt 740.

Das Merkblatt gibt es jedoch nicht kostenlos vom TÜV, sondern kostet um die 40 €. Mit dem Merkblatt bekommst Du aber dafür bis ins kleinste Detail alle Informationen für eine erfolgreiche Wohnmobilzulassung, falls Du mit meinen folgenden Informationen nicht weiter kommst.

Weitere Informationen:

https://www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/tuev-verband-veroeffentlicht-ueberarbeitetes-merkblatt-zum-wohnmobilausbau

 

https://www.autozeitung.de/wohnmobilzulassung-201207.html